Die Manager-Haftpflicht ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Unternehmensleiter und stammt ursprünglich aus den USA. Dort ist Sie unter dem Namen D&O-Versicherung bekannt. Es finden sich aber viele weitere Bezeichnungen, die inhaltlich aber alle auf eine D&O-Versicherung abzielen:
- Vermögensschadenhaftpflicht für Unternehmensleiter
- Geschäftsführer-Haftpflicht
- Vermögensschadenabsicherung für Vorstände
- Haftpflichtdeckung für Organe von Kapitalgesellschaften
- Aufsichtsrat-Versicherung
- Geschäftsführer-Versicherung
- Vorstandshaftpflicht
- Managerhaftpflicht-Versicherung
- Berufshaftpflicht-Versicherung für Manager
- Organhaftpflicht-Versicherung
- Unternehmensleiter-Haftpflicht-Versicherung
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Für die D&O Managerhaftpflicht ist es wichtig, den versicherten Personenkreis sehr weit zu fassen, um im Schadenfall keine bösen Überraschungen zu erhalten. Da Schadenersatzansprüche auch nach Beendigung der Managerversicherung an das Unternehmen gerichtet werden können, sind alle ehemaligen, gegenwärtigen und zukünftigen natürlichen
Personen versichert, und zwar:
- Mitglieder des Vorstands
- Mitglieder des Aufsichtsrats
- Mitglieder des Beirats
- Board of Directors
- Geschäftsführer
- Mitglieder sonstiger vergleichbarer geschäftsführender, beratender und/oder beaufsichtigender satzungsgemäßer Organe nach dem für die versicherten Unternehmen jeweils gültigen Recht
- persönlich haftende Gesellschafter
- berufene Unternehmensleiter
- Mitglieder von Aufsichts- und Beratungsorganen von Personenhandelsgesellschaften
- Stellvertreter, soweit sie als Vertreter Organfunktionen wahrnehmen
- Interimsmanager, soweit sie als Organmitglied einer versicherten Gesellschaft bestellt sind
- leitende Angestellte (für die Definition der leitenden Angestellten gilt die im Einzelfall weiteste arbeitsrechtliche Auslegung)
- Generalbevollmächtigte
- Prokuristen
- Officers gemäß den Vorschriften einer Rechtsordnung des Common Law.
- Angestellte, soweit sie als faktische Organe oder Shadow Directors Organfunktionen wahrnehmen
- Compliance Beauftragter des versicherten Unternehmens (z. B. in Form als Datenschutz-, Geldwäsche-, Arbeitsschutz- oder Sicherheitsbeauftragte)
- bestellte Liquidatoren, sofern das versicherte Unternehmen nicht in einem Insolvenzverfahren liquidiert wird
- Ehegatten, Lebenspartner, Erben und Nachlassverwalter einer versicherten Person, jedoch nur soweit Ansprüche ausschließlich wegen einer Pflichtverletzung einer versicherten Person geltend gemacht werden
Zusätzlich gilt auch der Versicherungsschutz für die versicherten Personen bei:
Zweck der D&O Managerhaftpflicht ist der Schutz des privaten Vermögens der versicherten Personen (z.B. Manager, Geschäftsführer, Aufsichtsrat, ...).
Die Schlüsselformulierung in den Versicherungsbedingungen lautet:
"Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz für den Fall,
dass eine versicherte Person wegen einer bei Ausübung der versicherten Tätigkeit in einem versicherten Unternehmen (Versicherungsnehmer und Tochtergesellschaften) begangenen Pflichtverletzung aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen
für einen Vermögensschaden in Anspruch genommen wird."
Vom Versicherungsschutz sind sowohl Innenansprüche wie
auch Außenansprüche umfasst.
Vertraglich begründete Ansprüche sind mitversichert, sofern der Ersatzanspruch analog zu gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen unstrittig besteht.
Als Leistungserweiterung besteht beim speziellen KuV24-manager-Wording auch Versicherungsschutz, wenn das Unternehmen selbst dienstvertragliche Gehaltsansprüche der versicherten Person (z.B. laufende Gehaltszahlungen des Geschäftsführers) mit behaupteten, versicherten Ansprüchen gegenseitig aufgerechnet werden.
Im Wesentlichen übernimmt die D&O Managerhaftpflicht für den Manager drei wichtige Aufgaben, wenn der Vorwurf einer begangenen Pflichtverletzung zu einem Vermögensschadenanspruch führt:
- Prüfung
Zunächst wird geklärt, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht.
- Zahlung
Bei begründetem Anspruch erfolgt die Zahlung des Schadens bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
- Abwehr unbegründeter Ansprüche
Sofern der Versicherer nach Prüfung zur Auffassung kommt, dass der Vorwurf einer begangenen Pflichtverletzung bzw. die gestellten Forderungen nicht berechtigt sind, führt er oder ein Anwalt Ihrer Wahl für Sie nötigenfalls den Rechtsstreit und übernimmt im Rahmen des so genannten passiven Rechtsschutzes die anfallenden Abwehr- oder Verfahrenskosten. Dies sind die angemessenen und notwendigen Anwaltshonorare, Wirtschaftsprüferkosten, Sachverständigenkosten, Zeugen- und Gerichtskosten, Schadenminderungskosten, Schadenermittlungskosten sowie Reisekosten.
Als übersichtliche Entscheidungshilfe zur D&O Managerhaftpflichtversicherung finden Sie hier ein Prüfschema zur Selektion der geeigneten Absicherung des D&O-Risikos.
Folgende Fragen sollten Sie zusätzlich vor der Auswahl des Versicherers unbedingt klären:
- Außen- und Innendeckung
Ist die uneingeschränkte Abdeckung von Außenansprüchen und Innenansprüchen gewährleistet? Oder ist die Innenverhältnisdeckung eingeschränkt? Beispiele für Deckungseinschränkungen sind:
- Absicherungsbedarf des Unternehmens
- Sind Tochtergesellschaften und neu gegründete Gesellschaften in den Versicherungsschutz einzubeziehen?
- Müssen Mandate in anderen Gesellschaften und Non-Profit Vereinigungen mitversichert werden?
- Wird weltweiter Versicherungsschutz, ggf. auch für die USA und Common-Law-Ländern benötigt?
- Privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Ansprüche
Sind Ansprüche sowohl privatrechtlichen Inhalts als auch öffentlich-rechtlichen Inhalts gedeckt? Hier handelt es sich z. B. um Schadenersatzansprüche gegen Manager, ausgelöst durch Finanzbehörden wegen ausstehender Steuerzahlungen, oder um Ansprüche von Sozialversicherungsträgern wegen ausstehender Sozialversicherungsbeiträge.
- Rückwärtsversicherung
Gibt es eine (unbegrenzte) Rückwärtsversicherung? Wie ist die Klausel zur Rückwärtsversicherung formuliert? Die Frage ist: Wird eine Versicherung „frei von bekannten Pflichtverletzungen" zugesagt oder werden weitere Einschränkungen definiert?
- Ausschlusskatalog
Wie ist der Ausschlusskatalog gestaltet? Jeder Ausschluss schränkt den Umfang der Deckung ein. Da es keine genormten Bedingungen gibt, ist der Ausschlusskatalog besonders kritisch zu prüfen und ggf. sollten Alternativangebote eingeholt werden. Besonders zu beachten sind folgende Fragen:
- Wird ein reiner Vorsatzausschluss oder als zusätzlicher Ausschluss die „wissentliche" Pflichtverletzung definiert?
- Sind Ansprüche gegen Manager ausgeschlossen? Etwa im Zusammenhang mit
- Umweltschäden,
- fehlerhaften Produktlieferungen,
- fehlerhaftem oder unzureichendem Abschluss von Versicherungen (einem Manager kann z. B.
eine Pflichtverletzung vorgeworfen werden, wenn nicht alle Gebäude in die Feuerpolice mit
eingeschlossen sind), oder bei
- Insolvenz (ein Versicherungsschutz, der sich auch auf den Insolvenzfall erstreckt, ist besonders
wichtig, da Insolvenzverwalter routinemäßig Ansprüche gegen Manager prüfen).
- Klauseln
- Wie ist die Eigenschadenklausel gestaltet? Werden auch Anteile von Ehegatten, Kindern und Eltern angerechnet?
- Wie ist die Nachhaftung geregelt?
Hintergrund: Gibt es z. B. eine Verfallklausel, d. h. eine Streichung der Nachhaftung bei Versichererwechsel? Dies kann zu Deckungslücken führen.
- Obliegenheitenkatalog und Anzeigepflichten
Wie umfangreich sind der Obliegenheitenkatalog sowie die Anzeigepflichten ausgestaltet?
- Besteht eine Verpflichtung zur vorsorglichen Anzeige von Fehlverhalten? Dies wäre problematisch.
- Besteht Versicherungsschutz ohne gesonderte Meldung gegenüber dem Versicherer, auch wenn Änderungen der Gesellschaft im laufenden Versicherungsjahr vorgenommen werden?
- Sind Neugründungen von Gesellschaften und neu erworbene Beteiligungen vom Versicherungsschutz automatisch oder nur nach Meldung vom Versicherungsschutz umfasst?
- Weitere Aspekte
- Ist auf Grund des Corporate Governance Kodex ein Selbstbehalt zu vereinbaren?
- Welche Versicherungssumme soll vereinbart werden?
Als Faustformel gilt: die Hälfte des Eigenkapitals, mindestens aber 10% der Bilanzsumme.
- Sind auch leitende Mitarbeiter vom Versicherungsschutz umfasst?
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Folgende Bedingungsverbesserungen erhalten Sie nur bei der D&O Managerhaftpflicht von KuV24-manager beitragsfrei zu günstigen Online-Konditionen:
D&O Managerhaftpflicht - Allgemein
- Online Abschluss der D&O Managerhaftpflicht mit sofortiger Deckungsbestätigung (Versicherungsbestätigung)
- Keine zusätzlichen Risikounterlagen (z.B. Bilanz, Lagebericht) im vereinfachten Antragsverfahren erforderlich
- Weltweiter Schutz
- Wegfall aller Sublimite (Ausnahme bei Abwehrkostenlimit und Gehaltsfortzahlungsklausel)
- Berücksichtigung des erweiterten Vermögensschadenbegriffs bei der D&O Managerhaftfplicht
- Freie Anwaltswahl
- Kündigungsverzicht im Schadenfall durch den Versicherer
- Professionelles und schnelles Schadenmanagement
- Beitragssicherheit durch fixe Versicherungsprämien der D&O Managerhaftpflicht
- Versicherungsschutz endet weder bei Beantragung noch bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens automatisch. Mitversicherung des Insolvenzverfahrens gegen Optionsprämie möglich
- Verzicht auf Anfechtung und Rücktritt
- Beitragsfreie unverfallbare Nachmeldefrist von 60 Monaten
D&O Managerhaftpflicht - Versicherungsumfang
- größtmöglicher Kreis der mitversicherten Personen (auch für Ehegatten und Erben)
- automatische Mitversicherung von Tochterunternehmen
- die D&O Managerhaftpflicht ist bis € 5.000.000 Versicherungssumme im vereinfachten Antragsverfahren online abschließbar
- Vollständiger Wegfall der Zurechnungsklausel (keine Zurechnung von Handlungen oder Unterlassungen, welche von anderen versicherten Personen begangen wurden)
- keine Anrechnung von Anteilen Angehöriger oder versicherter Personen bei Ermittlung der Kapitalbeteiligungsquote (Wegfall der Eigenschadenklausel)
- Mitversicherung von straf- oder zivilrechtlichen Sicherheitsleistungen (Kautionen)
- nur direkter Vorsatz gilt bei der D&O Managerhaftpflicht ausgeschlossen
- Vollwertiger Abwehrschutz durch die D&O Managerhaftpflicht auch bei Vorsatzvorwurf
- Gehaltsfortzahlung bei Aufrechnung
- beitragsfreie Option für eine Umstandsmeldung zur Sicherung der aktuellen Versicherungssumme
- beitragsfreie, zeitlich unbegrenzte Rückwärtsdeckung durch die D&O Managerhaftpflicht
- Übernahme von Anwaltshonorare, Wirtschaftsprüferkosten, Sachverständigenkosten, Zeugen- und Gerichtskosten, Schadenminderungskosten, Schadenermittlungskosten sowie Reisekosten.
- Rechtssicherheit durch präzise und klar verständliche Formulierungen in den Versicherungsbedingungen der D&O Managerhaftpflicht (verwendete Begriffe werden genau im Definitionsteil erklärt)
- nur 4 abschließend mitteilungspflichtige Gefahrerhöhungen bei der D&O Managerhaftpflicht
- beitragsfreie Mitversicherung von Fremdmandaten (OD-Deckung) ohne Sublimit
- beitragsfreie Mitversicherung von Allokationsschäden (Mischfällen)
- beitragsfreie Mitversicherung von Reputationsschäden bis zur Versicherungssumme
- beitragsfreie Mitversicherung von Notfallkosten bis zur Versicherungssumme ohne vorherige Zustimmung der Versicherung
- beitragsfreie Mitversicherung von Persönlichkeitsrechtsverletzungen der versicherten Person
Die Leistungen sind verkürzt wiedergegeben. Maßgebend ist der genaue Wortlaut der jeweils aktuellen Versicherungsbedingungen der D&O Managerhaftpflicht.
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Die prägnante Bezeichnung "D&O-Versicherung" für Manager-Haftpflichtversicherungen ist nicht nur in den USA als Ursprungsland dieser Versicherungssparte gebräuchlich, sondern hat sich auch in unserem Sprachraum durchgesetzt.
„D&O" steht für "Directors and Officers" und meint damit Unternehmensorgane wie Geschäftsführer, Vorstand und Aufsichtsrat sowie Leitende Angestellte.
Die D&O Managerhaftpflicht von KuV24-manager sichert alle typischen Risiken der Leitungs- und Kontrollorgane Ihres Unternehmens ab:
- Es besteht umfassender Versicherungsschutz für den Fall, dass wegen eines Vermögensschadens auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen Ansprüche geltend gemacht werden, die auf einer Pflichtverletzung von Organmitgliedern in Ausübung der versicherten Tätigkeit beruhen. Auch ein Unterlassen oder ein Nichtstun kann bereits eine Pflichtverletzung darstellen.
- Versichert sind sowohl Innenansprüche, (Ansprüche Ihres Unternehmens selbst gegen die Organe), als auch Außenansprüche (Ansprüche, die von dritter Seite direkt gegen die Organmitglieder erhoben werden).
Da die Haftungsrisiken im D&O-Bereich unbegrenzt sind, empfiehlt sich zum Schutz des eigenen Vermögens generell die Wahl einer möglichst hohen Versicherungssumme.
Als Mindestanforderung für die Höhe der zu versichernden Summe gilt in der Praxis die Hälfte des Eigenkapitals, mindestens aber 10% der Bilanzsumme als grober Richtwert.