Reputationsschäden

Leidet durch einen Versicherungsfall das Ansehen der versicherten Person, so können erforderliche Gegenmaßnahmen zur Wiederherstellung des Ansehens ergriffen werden. Die notwendigen Aufwendungen z.B. für externe Public-Relations-Berater sind in der Regel bis zu einem Höchstbetrag im Rahmen der D&O-Versicherung mitversichert (Sublimit). Die Beauftragung ist mit dem Versicherer abzustimmen.  

Reputationsschäden gelten in der Firmen-D&O D&O Managerhaftpflicht von KuV24-manager.de ohne Sublimit und beitragsfrei mitversichert.

Auch bei der persönlichen D&O sind die Kosten bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen mitversichert. Lediglich die Kosten eines PR-Beraters und einer Privatklage sind auf 20 % der Versicherungssumme, maximal jedoch auf 25.000 EUR begrenzt.

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