Als übersichtliche Entscheidungshilfe zur D&O Managerhaftpflichtversicherung finden Sie hier ein Prüfschema zur Selektion der geeigneten Absicherung des D&O-Risikos.
Folgende Fragen sollten Sie zusätzlich vor der Auswahl des Versicherers unbedingt klären:
- Außen- und Innendeckung
Ist die uneingeschränkte Abdeckung von Außenansprüchen und Innenansprüchen gewährleistet? Oder ist die Innenverhältnisdeckung eingeschränkt? Beispiele für Deckungseinschränkungen sind:
- Absicherungsbedarf des Unternehmens
- Sind Tochtergesellschaften und neu gegründete Gesellschaften in den Versicherungsschutz einzubeziehen?
- Müssen Mandate in anderen Gesellschaften und Non-Profit Vereinigungen mitversichert werden?
- Wird weltweiter Versicherungsschutz, ggf. auch für die USA und Common-Law-Ländern benötigt?
- Privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Ansprüche
Sind Ansprüche sowohl privatrechtlichen Inhalts als auch öffentlich-rechtlichen Inhalts gedeckt? Hier handelt es sich z. B. um Schadenersatzansprüche gegen Manager, ausgelöst durch Finanzbehörden wegen ausstehender Steuerzahlungen, oder um Ansprüche von Sozialversicherungsträgern wegen ausstehender Sozialversicherungsbeiträge.
- Rückwärtsversicherung
Gibt es eine (unbegrenzte) Rückwärtsversicherung? Wie ist die Klausel zur Rückwärtsversicherung formuliert? Die Frage ist: Wird eine Versicherung „frei von bekannten Pflichtverletzungen" zugesagt oder werden weitere Einschränkungen definiert?
- Ausschlusskatalog
Wie ist der Ausschlusskatalog gestaltet? Jeder Ausschluss schränkt den Umfang der Deckung ein. Da es keine genormten Bedingungen gibt, ist der Ausschlusskatalog besonders kritisch zu prüfen und ggf. sollten Alternativangebote eingeholt werden. Besonders zu beachten sind folgende Fragen:
- Wird ein reiner Vorsatzausschluss oder als zusätzlicher Ausschluss die „wissentliche" Pflichtverletzung definiert?
- Sind Ansprüche gegen Manager ausgeschlossen? Etwa im Zusammenhang mit
- Umweltschäden,
- fehlerhaften Produktlieferungen,
- fehlerhaftem oder unzureichendem Abschluss von Versicherungen (einem Manager kann z. B. eine Pflichtverletzung vorgeworfen werden, wenn nicht alle Gebäude in die Feuerpolice mit eingeschlossen sind), oder bei
- Insolvenz (ein Versicherungsschutz, der sich auch auf den Insolvenzfall erstreckt, ist besonders wichtig, da Insolvenzverwalter routinemäßig Ansprüche gegen Manager prüfen).
- Klauseln
- Wie ist die Eigenschadenklausel gestaltet? Werden auch Anteile von Ehegatten, Kindern und Eltern angerechnet?
- Wie ist die Nachhaftung geregelt?
Hintergrund: Gibt es z. B. eine Verfallklausel, d. h. eine Streichung der Nachhaftung bei Versichererwechsel? Dies kann zu Deckungslücken führen.
- Obliegenheitenkatalog und Anzeigepflichten
Wie umfangreich sind der Obliegenheitenkatalog sowie die Anzeigepflichten ausgestaltet?
- Besteht eine Verpflichtung zur vorsorglichen Anzeige von Fehlverhalten? Dies wäre problematisch.
- Besteht Versicherungsschutz ohne gesonderte Meldung gegenüber dem Versicherer, auch wenn Änderungen der Gesellschaft im laufenden Versicherungsjahr vorgenommen werden?
- Sind Neugründungen von Gesellschaften und neu erworbene Beteiligungen vom Versicherungsschutz automatisch oder nur nach Meldung vom Versicherungsschutz umfasst?
- Weitere Aspekte
- Ist auf Grund des Corporate Governance Kodex ein Selbstbehalt zu vereinbaren?
- Welche Versicherungssumme soll vereinbart werden?
Als Faustformel gilt: die Hälfte des Eigenkapitals, mindestens aber 10% der Bilanzsumme.
- Sind auch leitende Mitarbeiter vom Versicherungsschutz umfasst?
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