Ausschlüsse und Einschränkungen im Versicherungsumfang sind und bleiben generell leider ein notwendiges Übel in der Vertragsgestaltung mit Versicherungsgesellschaften. Wie bei allen Versicherungsverträgen gelten bereits bekannte Schäden oder Pflichtverletzungen, wie auch rechtsanhängige Verfahren grundsätzlich ausgeschlossen.
Würde ein Versicherungsanbieter das D&O-Haftpflichtrisiko ohne jegliche Einschränkungen des Deckungsumfanges übernehmen, wäre die Versicherungsprämie kaum bezahlbar.
Beim transparenten und kundenfreundlichen Bedingungswerk der R+V , unseres Versicherers für die persönliche D&O-Absicherung, findet sich unter "Auschlüsse" (Ziffer A.6. auf Seite 6) nur eine einzige Position.