Verfallklausel

Wird die D&O-Versicherung beendet, so besteht nach Vertragsende (z.B. bei Versichererwechsel = Streichung der Nachhaftung) kein Anspruch mehr, eine im versicherten Zeitraum zugrunde liegende Pflichtverletzung der Versicherungsgesellschaft zu melden. Dies kann zu erheblichen Deckungslücken führen (siehe auch Nachmeldefrist).

Bei der D&O Managerhaftpflichtversicherung von KuV24-manager.de gibt es keine Verfallklausel.

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