Kapitalgesellschaft

Die Kapitalgesellschaft (z.B. AG, EG, KGaA, GmbH) ist eine Gesellschaftsform, bei der die Kapitalbeteiligung (und damit die Haftungsbeschränkung) der Gesellschafter im Vordergrund steht und nicht deren persönliche Mitarbeit. Die Haftung der Gesellschafter ist auf deren Kapitaleinlage begrenzt, d.h. sie haften nicht mit Ihrem persönlichen Vermögen.

Die Kapitalgesellschaft ist - im Gegensatz zur Personengesellschaft - eine juristische Person, die erst durch die Eintragung ins Handelsregister entsteht.

Merkmale einer Kapitalgesellschaft:

  • Ihre Anteile können grundsätzlich frei veräußert und vererbt werden.
  • Die Gesellschafter haften nicht persönlich.
  • Sie ist als juristische Person rechtsfähig.
  • Sie gilt als Handelsgesellschaft (§ 3 Absatz 1 AktG, § 13 Absatz 3 GmbHG).
  • Sie unterliegt der Körperschaftssteuer.
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