Personengesellschaft

Die Personengesellschaft (z.B. GbR, oHG, KG) ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei natürlichen und/oder juristischen Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks.

Die Gesellschafter arbeiten normalerweise eng zusammen, führen die Gesellschaft selbst, vertreten diese nach außen und haften persönlich unbeschränkt für sämtliche Verbindlichkeiten der Gesellschaft (mit Ausnahme der spezifischen Regelungen einzelner Rechtsformen).

Die Personengesellschaften haben im Gegensatz zu den Kapitalgesellschaften keine eigene Rechtspersönlichkeit.

Bekannte Ausprägungen der Personengesellschaft:

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG), auch in Form als GmbH & Co. OHG
  • Kommanditgesellschaft (KG), auch in Form als GmbH & Co. KG
  • Partnerschaftsgesellschaft (freie Berufe)
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