Die Begriffe Unverfallbarkeit bzw. Verfallbarkeit findet man im Zusammenhang mit den Nachmeldefristen.
Dabei bedeutet "unverfallbar", dass die Nachmeldefrist auch dann nicht verfällt, wenn nach Vertragsende eine neue D&O-Police bei einem anderen Anbieter abgeschlossen wird.
Gute Bedingungswerke sehen stets lange und unverfallbare Nachmeldefristen vor!
Bei der D&O Managerhaftpflichtversicherung von KuV24-manager.de gibt es keine Verfallklausel.
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