Zweck der persönlichen D&O Haftpflicht ist der Schutz des privaten Vermögens der versicherten Personen (z.B. Manager, Geschäftsführer, Aufsichtsrat, ...).
Die Schlüsselformulierung in den Versicherungsbedingungen lautet:
"Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz für den Fall,
dass eine versicherte Person wegen einer bei Ausübung der versicherten Tätigkeit in einem versicherten Unternehmen (Versicherungsnehmer und Tochtergesellschaften) begangenen Pflichtverletzung aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen
für einen Vermögensschaden in Anspruch genommen wird."
Vom Versicherungsschutz sind sowohl Innenansprüche wie
auch Außenansprüche umfasst.
Vertraglich begründete Ansprüche sind mitversichert, sofern der Ersatzanspruch analog zu gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen unstrittig besteht.
Die Versicherung übernimmt auch die Kosten der rechtlichen Auseinandersetzung mit Ihrem Arbeitgeber (Kosten der Abwehr und für Ihren Aktivprozess), wenn Ihr Unternehmen Ihre dienstvertraglichen Gehaltsansprüche mit behaupteten, versicherten Ansprüchen gegenseitig aufgerechnet werden.
Im Wesentlichen übernimmt die persönliche D&O Haftpflichtversicherung für den Manager und Geschäftsführer drei wichtige Aufgaben, wenn der Vorwurf einer begangenen Pflichtverletzung zu einem Vermögensschadenanspruch führt:
Weltweite Deckung, sofern rechtlich zulässig
Mitversicherung anderer Mandate in weiteren Unternehmen (Fremdmandate - Outside Directors)
Neue Mandate gelten im Rahmen der Vorsorgeversicherung bzw. der vertraglichen Anzeigepflichten für bis zu 3 Monate beitragsfrei mitversichert.