Persönliche D&O - Was ist versichert?

Bild eines gefesslten Managers, der dringend eine Manager-Haftfplicht benötigtZweck der persönlichen D&O Haftpflicht ist der Schutz des privaten Vermögens der versicherten Personen (z.B. Manager, Geschäftsführer, Aufsichtsrat, ...).

Die Schlüsselformulierung in den Versicherungsbedingungen lautet:

"Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz für den Fall, 
dass eine versicherte Person wegen einer bei Ausübung der versicherten Tätigkeit in einem versicherten Unternehmen (Versicherungsnehmer und Tochtergesellschaften) begangenen Pflichtverletzung aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen 
für einen Vermögensschaden in Anspruch genommen wird."

Vom Versicherungsschutz sind sowohl Innenansprüche wie 
auch Außenansprüche umfasst.

Vertraglich begründete Ansprüche sind mitversichert, sofern der Ersatzanspruch analog zu gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen unstrittig besteht.

Die Versicherung übernimmt auch die Kosten der rechtlichen Auseinandersetzung mit Ihrem Arbeitgeber (Kosten der Abwehr und für Ihren Aktivprozess), wenn Ihr Unternehmen Ihre dienstvertraglichen Gehaltsansprüche mit behaupteten, versicherten Ansprüchen gegenseitig aufgerechnet werden.

Im Wesentlichen übernimmt die persönliche D&O Haftpflichtversicherung für den Manager und Geschäftsführer drei wichtige Aufgaben, wenn der Vorwurf einer begangenen Pflichtverletzung zu einem Vermögensschadenanspruch führt:

  • Prüfung
    Zunächst wird geklärt, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz überhaupt besteht.
  • Zahlung
    Bei begründetem Anspruch erfolgt die Zahlung des Schadens bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
  • Abwehr unbegründeter Ansprüche
    Sofern der Versicherer nach Prüfung zur Auffassung kommt, dass der Vorwurf einer begangenen Pflichtverletzung bzw. die gestellten Forderungen nicht berechtigt sind, führt er oder ein Anwalt Ihrer Wahl für Sie nötigenfalls den Rechtsstreit und übernimmt im Rahmen des so genannten passiven Rechtsschutzes die anfallenden Abwehr- oder Verfahrenskosten. Dies sind die angemessenen und notwendigen Anwaltshonorare, Wirtschaftsprüferkosten, Sachverständigenkosten, Zeugen- und Gerichtskosten, Schadenminderungskosten, Schadenermittlungskosten sowie Reisekosten.
Zum Online-Rechner

Versicherungsumfang

  • Die Versicherungssumme steht doppelt zur Verfügung
    (einmal für die Abwehr- und die Verteidigungskosten sowie einmal für die eigentliche Schadenersatzleistung)
  • Innen- und Außenansprüche
  • Mitversicherung von Ehegatten, Erben und gesetzlichen Vertretern des Versicherungsnehmers
  • erweiterter Vermögensschadenbegriff
  • automatische und beitragsfreie Mitversicherung der Rückwärtsdeckung für laufende Mandate
  • Vorsorgeversicherung für neue Mandate (beitragsfrei für bis zu 3 Monate)
  • Kündigungsverzicht im Schadenfall durch den Versicherer
  • Mitversicherung von AGG-Ansprüchen
  • Verstoß-Prinzip
  • Unbegrenzte und unverfallbare Nachhaftung 

Örtlicher Geltungsbereich

Weltweite Deckung, sofern rechtlich zulässig

Umfangreicher Abwehr- und Kostenschutz

  • Prüfung der Haftpflichtfrage
  • Abwehr unbegründeter Ansprüche
  • Schutz bei bestrittenem Vorsatzvorwurf
  • freie Anwaltswahl
  • Bestellung eines Rechtsanwaltes, falls gewünscht
  • Übernahme von Honorarvereinbarungen (nach Abstimmung)
  • Kosten vor Inanspruchnahme
  • Abwehrschutz bei Persönlichkeitsverletzungen und Reputationsschäden
  • Kosten bei Strafverfahren
  • Kosten bei Unterlassungs-/Auskunftsansprüchen im Zusammenhang mit gewerblichen Rechtsschutz
  • Kosten bei Inanspruchnahmen aus ungerechtfertigter Bereicherung auf Rückzahlung von Tantiemen, Boni o.ä.
  • Kosten bei Aufrechnung mit Gehaltsansprüchen
  • Freistellung von Schadensersatzansprüchen
  • Schadenausgleich (gerichtlich/außergerichtlich, Vergleich oder Urteil)
  • Umfängliche Freistellung des Versicherungsnehmers auch im Falle der gesamt-schuldnerischen Haftung
  • Mitversicherung des Selbstbehaltes einer Firmen-D&O
  • Mitversicherung des Dienstwagenersatzes
  • Mitversicherung der psychologischen Betreuung
  • Mitversicherung der Gehaltsfortzahlung bei Aufrechnung oder Zurückbehaltung

Optional - zusätzliche Mandate

Mitversicherung anderer Mandate in weiteren Unternehmen (Fremdmandate - Outside Directors)
Neue Mandate gelten im Rahmen der Vorsorgeversicherung bzw. der vertraglichen Anzeigepflichten für bis zu 3 Monate beitragsfrei mitversichert.