Ihre wesentlichen Vorteile der persönlichen D&O im Überblick

 

Sichern Sie wie die beiden Business women rechtzeitig Ihr Vermögen ab

  • Umfassende Absicherung Ihres Privatvermögens durch den personenbezogenen Haftpflichtschutz ausschließlich für Sie selbst; die Versicherungssummen können nicht durch Haftpflichtfälle anderer Personen im Unternehmen verbraucht werden
  • Persönliche Unabhängigkeit von Unternehmensentscheidungen im Schadenfall, da Sie und nicht das Unternehmen Vertragspartner des Versicherers sind
  • Bei Unternehmenswechsel kann der Versicherungsschutz einfach mitgenommen werden
  • Es können mehrere Mandate von unterschiedlichen Unternehmen über einen D&O-Versicherungsvertrag gleichzeitig abgesichert werden. Sie bestimmen für welche (risikoaffine) Mandate Schutz gewünscht ist.
  • Unbegrenzter, unverfallbarer Versicherungsschutz auch nach Vertragsende
  • Voller Schutz bei gesamtschuldnerischer Haftung (keine Begrenzung auf Haft-Quote)
  • Leistungsanspruch nach Verstoßprinzip 
    Versicherungsfall ist der Verstoß, der Haftpflichtansprüche gegenüber dem Versicherungsnehmer zur Folge haben kann; d.h. die Pflichtverletzung muss im Vertragszeitraum erfolgt sein, unabhängig davon, wann die tatsächliche Inanspruchnahme erfolgt. Somit besteht Ihr Versicherungsschutz durch das Verstoßprinzip - insbesondere nach Ausscheiden aus dem Unternehmen - auch über das Ende des Versicherungsvertrags hinaus unbegrenzt fort. 
    Beim Claims-made-Prinzip, wie bei der klassischen Firmen-D&O-Versicherung üblich ist kommt es hingegen auf den Zeitpunkt der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen (“claims”) an, der durchaus auch erst nach Ihrem Ausscheiden aus dem Unternehmen und dem Ende des Versicherungsvertrages liegen kann.
  • Die Versicherungssumme steht doppelt zur Verfügung
    (einmal für die Abwehr- und die Verteidigungskosten sowie einmal für die Schadenersatzleistung)
  • Die Versicherungssumme steht für jedes Verstoßjahr gesondert zur Verfügung, unabhängig von der Geltendmachung.
Hinweis: wir empfehlen Ihnen den Abschluß einer persönlichen D&O Haftpflichtversicherung nicht an Ihren Arbeitgeber zu kommunizieren. Bei Kenntnisnahme sind Sie sicherlich ein dankbares "Opfer", wenn anderweitig keine Schadenersatzleistungen eingefordert werden können. Die persönliche D&O-Versicherung stellt Ihre private Airbag-Lösung dar!
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