Grundlage des Versicherungsvertrags sind
In den Allgemeinen Vermögensschaden-Bedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Unternehmensleitern (D&O Managerhaftpflicht) von Markel sind "Schwarz auf Weiß" - und ohne Kleingedrucktes - der Versicherungsumfang und die Vertragsbedingungen geregelt - transparent, klar und fair.
MARKEL Start-up D&O-VersicherungsbedingungenDas seit 01. Juli 2008 gesetzlich vorgeschriebene Produktinformationsblatt dient dazu, den Kunden über die wichtigsten Punkte seines Versicherungsvertrages im Voraus zu informieren und muss folgende Informationen enthalten:
Mit dem Produktinformationsblatt sind die wesentlichen Produktinformationen kurz und übersichtlich für Sie gestaltet.
Gemäß der Verordnung zu den Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV) muss das Versicherungsunternehmen eine Reihe von formalen Angaben über sein Unternehmen und Informationen für den Geschäftsverkehr mit ihm machen sowie Name und Anschrift der für ihn zuständigen Aufsichtsbehörde mit Hinweis auf die Beschwerdemöglichkeit bekanntgeben. Dies ist nicht unterhaltsam, aber gesetzeskonform!
Nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) muss der Versicherer Sie vor Vertragsabschluss ausdrücklich auf Ihre so genannten "vorvertraglichen Anzeigepflichten" hinweisen, um im Fall einer Anzeigepflichtverletzung seine Rechte geltend machen zu können. Für Sie ist wichtig, die "Spielregeln" zu kennen.
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