Für die D&O-Managerhaftpflicht-Versicherung gelten für ganz bestimmte Umstände nachstehende Entschädigungsgrenzen:
- Ausfall von Organpersonen (Key-Man-Absicherung) 25.000 €
- Anpassung des Versicherungsschutzes an die französische Rechtsprechung von 50 % der Versicherungssumme, maximal 5.000.000 €
- Kosten im Zusammenhang mit Sonderuntersuchungen von 20 % der Versicherungssumme, maximal 500.000 €
- Unterstützung bei Firmenstellungnahmen von 20 % der Versicherungssumme, maximal 500.000 €
- Vorsorgliche Rechtsberatungskosten 50.000 €
- Vermögensschaden-Strafrechtsschutz von 20 % der Versicherungssumme, maximal 500.000 €
- Vermögensschaden-Datenrechtsschutz von 20 % der Versicherungssumme, maximal 500.000 €
- Sonstiger Vermögensschaden-Rechtsschutz von 20 % der Versicherungssumme, maximal 500.000 €
- Kosten zur Minderung eines Reputationsschadens von 20 % der Versicherungssumme, maximal 500.000 €
- Abwehr von Unterlassungs- und Auskunftsansprüchen von 20 % der Versicherungssumme, maximal 500.000 €
- Abwehr von Bereicherungs- und Herausgabeansprüchen von 20 % der Versicherungssumme, maximal 500.000 €
- Abwehr bei Personen- und Sachschäden von 20 % der Versicherungssumme, maximal 500.000 €
- Aktive Abwehr von Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsansprüchen von 20 % der Versicherungssumme, maximal 500.000 €
- Arrest, Beschlagnahme, Ausübungsverbot von 20 % der Versicherungssumme, maximal 500.000 €
- Gebühren für die Stellung von Sicherheitsleistungen/Kautionen von 20 % der Versicherungssumme, maximal 500.000 €
- Gehaltsfortzahlungen von 20 % der Versicherungssumme, maximal 250.000 €
- Abfindungszahlungen 50.000 €
- Antikorruptionsgesetz 500.000 € (je versicherte Person 25.000 €)
- Psychologische Betreuung 500.000 € (je versicherte Person 25.000 €)
- Übernahme interner Abwehrkosten 25.000 €
- Zusätzliche Versicherungssumme für Abwehrkosten 1.000.000 €
- Zusätzliche Versicherungssumme für ausgeschiedene versicherte Personen 500.000 €
Wichtiger Hinweis: bei den aufgeführten Entschädigungsgrenzen, handelt es sich um eine Höchstentschädigung. Ist die D&O-Versicherungssumme für die Start-Up D&O-Versicherung geringer gewählt, so stellt diese Versicherungssumme die entsprechende Begrenzung dar. Wir empfehlen Ihnen deshalb eine sehr hohe D&O-Versicherungssumme, um im Schadenfall bei den aufgeführten Entschädigungsgrenzen eine hohe (prozentuale) Entschädigung zu erhalten.
Zurück zu FAQ – Häufige Fragen