Die D&O Managerhaftpflicht ist eine Organhaftpflichtversicherung, die das Unternehmen als Versicherungsnehmerin für seine Organe als versicherte Personen abschließt. Sie leistet für Pflichtverletzungen von Organmitgliedern in Ausübung ihrer versicherten Tätigkeit, sofern Ansprüche auf Vermögensschaden auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen geltend gemacht werden.
Es handelt sich um eine Versicherung für fremde Rechnung. Die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag stehen ausschließlich den versicherten Personen zu. Jede versicherte Person (Manager, Geschäftsführer) kann über ihre Rechte auch dann ohne Zustimmung des Unternehmens verfügen und diese Rechte gerichtlich und außergerichtlich geltend machen, wenn sie nicht im Besitz des Versicherungsscheins ist.
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