Bei der persönlichen oder individuellen D&O-Versicherung ist der versicherte Manager (Geschäftsführer, Aufsichtsrat, etc.) selbst Versicherungsnehmer und Vertragspartner. Der D&O-Versicherungsvertrag dient ausschließlich und ungeteilt dem Schutz des eigenen Privatvermögens und auch den eigenen Rechtspositionen (z.B. bei Verletzung von Persönlichkeitsrechten, "Rufmord", etc.).
Dabei bestimmt die versicherte Person selbst über den Versicherungsinhalt (Versicherungsbedingungen), die Reichweite (Nachhaftung und Nachmeldefristen) und über die Dauer und Höhe des gewünschten Versicherungsschutzes (Ausscheiden aus dem Unternehmen) und nicht das Unternehmen.
Die vereinbarte Versicherungssumme steht ausschließlich dem versicherten Manager (Geschäftsführer, Aufsichtsrat, etc.) alleine zur Verfügung und kann nicht durch die Pflichtverletzungen durch andere Personen im Unternehmen aufgebraucht werden.
Die persönliche D&O-Versicherung kann als sinnvolle Alternative zur klassischen Firmen-D&O-Versicherung angesehen werden, sofern das Unternehmen keine Unternehmens-D&O-Versicherung anbietet oder nur geringe Versicherungssummen absichert.
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