Besteht die Möglichkeit einer Pflichtverletzung, so können die Versicherten vorsorglich diesen Umstand melden. Zum Zeitpunkt der Schadenmeldung gilt dann die gegenwärtige Versicherungssumme (Sicherungsfunktion der Versicherungssumme).
Diese Regelung wird auch als (vorsorgliche) Umstandsmeldung in den D&O-Versicherungsbedingungen bezeichnet. Die Umstandsmeldung stellt im eigentlichen Sinne keine Schadenmeldung dar.
Die Umstandsmeldungen können während der Vertragsdauer und auch im begrenzten Umfang nach dem Ende des Versicherungsvertrags an den Versicherer erfolgen.
Bei KuV24-manager.de können noch Umstandsmeldungen auch nach Ende im Rahmen der Firmen-D&O Managerhaftpflichtversicherung erfolgen!
Für die persönlichen D&O ist aufgrund des Verstoß-Prinzips diese Regelung systembedingt nicht erforderlich.
Zurück zum Glossar