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- Die Begleichung des Beitrags für die D&O Managerhaftpflicht erfolgt jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich im Lastschriftverfahren (Bankeinzug durch den Versicherer).
- Sie haben die Möglichkeit bei der Antragstellung die Fälligkeit der Versicherungsbeiträge auf den 01.01. oder zum gewünschten Antragsdatum individuell festzulegen.
- Je nach Wahl der gewünschten Hauptfälligkeit wird nur ein anteiliger Versicherungsbeitrag bis zum Jahresende (Rumpfbeitrag bis zum 01.01.) oder der komplette Jahresbeitrag für 12 Monate erhoben.
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