Fremdmandate (Outside Directors)

Werden eigene Mitarbeiter in Organe fremder Unternehmen für Leitungs- oder Aufsichtstätigkeiten entsendet, so können diese Fremdmandate auch im Rahmen einer D&O-Versicherung eingeschlossen werden. Dabei sollen die Fremdmandate im Interesse oder auf Weisung des versicherten Unternehmens wahrgenommen werden.

Für bestimmte Branchen (z.B. Kredit- und Finanzdienstleistungen oder Pensionskassen) oder Bereiche (USA-Risiken) gelten häufig besondere Regelungen bzw. eine befristete und vorläufige Mitversicherung bis zur finalen Klärung der Mitversicherung dieser Fremdmandate.

Die D&O-Versicherer unterscheiden bei den sog. ODL-Mandaten (ODL = outside directorship liability) zwischen Profit und Non-Profit Unternehmen

Bei der Firmen-D&O Manager Haftpflicht von KuV24-manager.de gelten auch Fremdmandate mitversichert. 

Bei der persönlichen D&O von KuV24-manager.de kann der versicherte Manager jedes von ihm wahrgenommene Mandat (auch Fremdmandate) in seinem Versicherungsvertrag (beitragspflichtig) mitversichern.

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