Due Diligence (deutsch Sorgfaltspflicht) ist die gebotene Sorgfalt, mit der z.B. beim Kauf oder Verkauf von Unternehmensbeteiligungen das Objekt im Vorfeld geprüft wird.
Die Due-Diligence-Prüfung ist dabei die sorgfältige und gewissenhafte Prüfung von Unternehmen in strategischer, wirtschaftlicher, personeller und rechtlicher Hinsicht. Due-Diligence-Prüfungen werden oft vor Fusionen oder Übernahmen, in der Regel von Wirtschaftsprüfern oder Steuerberatern, durchgeführt.
Zurück zum Glossar