"Aus Schaden wird man klug!" - In den meisten Fällen ist es
jedoch erheblich besser, schon aus dem Schaden anderer zu
lernen und so selbst schadlos klug zu werden.
Deshalb haben wir Ihnen hier einige Schadensfälle zur D&O Manangerhaftpflichtversicherung zusammengestellt, anhand derer Sie überprüfen können,
ob solche Risiken auch bei Ihrer Tätigkeit vorstellbar sind.
Der Geschäftsführer einer Internetfirma kaufte Hard- und Software ein, die sich im Nachhinein als deutlich überdimensioniert und erheblich überteuert erwies. Die Gesellschafter verlangten Schadenersatz in Höhe des sinnlosen Teils der Anschaffungskosten.
Der Vorstand eines Golfclubs (e.V.) versäumte die in seiner Zuständigkeit liegende rechtzeitige Ausübung der Option zur Verlängerung des Pachtvertrages über das Vereinsgelände zu den bisherigen Konditionen. Der Verpächter stimmte allerdings einer Verlängerung des Pachtvertrages nur zu einem erheblich höheren Pachtzins zu. Der Verein beschloss, den Vorstand auf Schadenersatz in Höhe der Mehrkosten für die weitere Pacht des Vereinsgeländes in Anspruch zu nehmen.
(Quelle: Handelsblatt 11.03.2005)
Der frühere Medienunternehmer Leo Kirch machte die Deutsche Bank und Ihren damaligen Vorstandssprecher Rolf Breuer für den Untergang seines Konzerns mitverantwortlich. Anlass war ein Fernsehinterview vom Februar 2002 gewesen, in dem sich der damalige Bankchef Rolf Breuer kritisch über die finanzielle Lage des Münchner Medienunternehmers geäußert hatte. Zwei Monate später war Kirch pleite und schob die Schuld auf Breuer, weil der Vorstandssprecher der Deutschen Bank die Kreditfähigkeit der Film- und Fernsehgruppe bezweifelt habe. Das Verfahren ist aber noch nicht abgeschlossen. Breuer ist durch die D&O-Police versichert, deren Deckungssumme 500 Mio. € betragen soll.
(Quellen: faz finance.net 07.04.2006 und manager magazin 19.02.2002)
Der Aufsichtsrat der WestLB hatte gegen ehemalige Vorstände der Bank Schadenersatzklage eingereicht. Grund dafür war die Vergabe von Krediten und die mangelnde Überwachung des Großkredites. Diese zogen Wertberichtigungen in Millionenhöhe nach sich, die die WestLB in eine schwere Krise stürzten. Ausgelöst wurde die Inanspruchnahme durch ein Gutachten der Bundesanstalt für Finanzdienstleister. Der Versicherer leistete eine Entschädigung in Höhe von ca. 14,75 Mio. $ sowie eine Entschädigung für die Anwaltskosten der betroffenen Manager.
(Quelle: Financial Times Deutschland, 25.04.2006)
Aufgrund falscher Informationen wurde der Aktienkurs in die Höhe getrieben. Anleger kauften aufgrund dieser falschen Ad-hoc-Meldung Aktien und erlitten schwere Verluste.
(Quelle: Handelsblatt 07.11.2001, Manager Magazin 08.11.2001)
Den durch die Spesenaffäre entstandenen Schaden in Höhe von 4,5 Mio. € wollte der Autokonzern von den Beschuldigten VW-Betriebsräte zurückholen. Allerdings hatte VW eine D&O Versicherung für seinen Personalmanager abgeschlossen. Mit der Begründung, dass die Spesenabrechnungen aufgrund eines Organisationsverschulden nicht ausreichend kontrolliert worden seien, leistete die D&O Versicherung Entschädigung an den VW-Konzern.
(Quelle: Focus 10.07.2006)
Die Lufthansa verklagte den Ex-Chef ihrer Catering Tochtergesellschaft LSG, weil er durch den Abschluss nachteiliger Verträge einen Schaden von mehreren Hundert Millionen Euro verursacht haben soll. Nachdem die Konzernrevision darauf hingewiesen hatte, dass er bei seiner Expansionspolitik die Sorgfaltspflicht vernachlässigt und verletzt haben könnte, machte das Unternehmen Schadenersatzansprüche geltend. Dieser Fall könnte sich zum teuersten D&O-Fall in Deutschland entwickeln. Schäden in Höhe bis zu 250 Mio. Euro deckt die D&O Police ab.
(Quelle: Handelsblatt 06/2003 - Handesblatt 18.06.2007)
Der Geschäftsführer der Dom-Brauerei wurde zu einer Schadenersatzzahlung in Höhe von 815.000 € verurteilt. Die Dom-Brauerei beschuldigte ihn, sich während seiner Tätigkeit nicht auf das Kerngeschäft des Unternehmens konzentriert zu haben, sondern auf Immobiliengeschäfte. Durch diese Pflichtverletzung sei dem Unternehmen ein Schaden in Höhe von 12 Mio. € entstanden.
(Quelle: ksta.de 21.06.2006)
Ein Kleinaktionär verklagte die beiden Vorstände der Firma Infomatec. Das Gericht gab dem Kleinanleger Recht. Durch falsche Angaben in einer Add-hoc-Mitteilung hatten die Vorstände den Kurs der Aktie in die Höhe getrieben. Nachdem Infomatec die Add-Hoc-Mitteilungen korrigiert hatte, fiel der Aktienkurs von 51 € auf unter 1 €. Die Vorstände hatten die Verluste der Anleger billigend in Kauf genommen.
(Quellen: Handesblatt 17.11.2000 und stern.de 04.05.2004 bzw. 12.04.2004)
Ein Geschäftsführer eines kleinen Maschinenbauunternehmens hatte es bei der Einstellung eines Controllers versäumt, ein polizeiliches Führungszeugnis zu verlangen. Der mehrfach vorbestrafte Mann veruntreute mehrere 100.000 €. Die D&O Versicherung leistete Schadenersatz.
Daimler Crysler forderte rund 175 Mio. € von acht verschiedenen Versicherern aus der D&O Versicherung für den Ex-Vorstandschef Jürgen Schrempp. US-Anleger warfen Jürgen Schrempp grobe Täuschung im Zusammenhang mit der Verschmelzung von Daimler und Crysler vor. Es sagte, dass der Zusammenschluss von Daimler und Crysler eine Übernahme gewesen sei und keine Fusion. Zahlungen an ehemalige Crysler Aktionäre wurden daraufhin geleistet.
Die Versicherungen sollten diese Zahlungen übernehmen, weigerten sich jedoch. Daraufhin klagte Daimler, was den Gerichtstermin kippte. Daraufhin wurde ein Vergleich geschlossen. Inzwischen sollen rund 168 Mio. € von dem Versicherungskonsortium bezahlt worden sein.
(Quelle: Handesblatt 28.11.2000)
Die Immo GmbH hat mehrere Tochtergesellschaften. Davon sollte eine Tochtergesellschaft mit 100 Mitarbeitern liquidiert werden. Für Mitarbeiter, die weiterhin im Konzern bleiben, wurde eine Abfindung in Höhe von 50.000 € vereinbart. Für Mitarbeiter, die das Unternehmen verlassen, wurde eine Abfindung in Höhe von 150.000 € vereinbart. Nach Abwicklung der Gesellschaft stellte sich heraus, dass aufgrund eines Formfehlers die Abfindungsverträge für die Mitarbeiter, die weiterhin im Konzern blieben, unwirksam sind. Das Arbeitsgericht entschied, dass auch diesen Mitarbeitern die volle Abfindung zusteht. Durch einen Formfehler des Geschäftsführers entstand ein Schaden in Höhe von 5 Mio. €.
(Quelle: Manager Magazin 23.12.2004)
Der Vorstandsvorsitzende der ARAG wurde mitverantwortlich gemacht, dass dem Unternehmen Finanzverluste in Höhe von 80 Mio. DM durch rechtswidrige Finanzaktionen entstanden sind. Der Aufsichtsrat lehnte es ab, den Vorstandsvorsitzenden zum Ausgleich des entstandenen Schadens heranzuziehen. Der Bundesgerichtshof entschied, dass der Aufsichtsrat regelmäßig verpflichtet ist, in Schadenfällen zu prüfen, ob Schadenersatzansprüche gegen den Vorstand geltend gemacht werden können, andernfalls läuft der Aufsichtsrat selbst Gefahr in Anspruch genommen zu werden.
(Quelle: riskNet)
Den früheren Vorständen wurde zu Last gelegt, dass der Holzmann Konzern wegen hoher Verluste aus dem Immobiliengeschäft und Unternehmensbeteiligungen große Verluste ausweisen musste. Die Vorstände sollen die drohende Risiken und die Schieflage des Konzerns verschwiegen haben. Der Konzern verklagte mehrere Vorstandsmitglieder auf Schadenersatz in Höhe von 30,7 Mio. €. Es wurde ein Vergleich über 25,6 Mio. € geschlossen, die der D&O Versicherer bezahlte.
(Quelle: Focus 22.11.1999)
Gegen Hugo Boss wurde 2002 in New York eine Sammelklage eingereicht. Durch ungenügende Rückstellungen und Bestandsdifferenzen musste die Gewinnerwartung deutlich gesenkt werden. Dies führte zu deutlichen Kursverlusten. Die Klage wurde 2003 wegen Unzuständigkeit der amerikanischen Gerichte abgelehnt.
(Quelle: Focus 05.12.2002 und Handelsblatt 24.07.2002)
Wegen erlittener Kursverluste in Höhe von 80 Mio. € verlangen 17.000 Anleger Schadenersatz von der Telekom. Beim Börsengang soll die Telekom Milliardenrisiken verschwiegen haben. Im Prospekt zum Börsengang wurden die Grundstücke und Gebäude viel zu hoch bewertet. Dies führte zu Wertberichtigungen in Milliardenhöhe. Zusätzlich wurde der geplante Kauf des US-Mobilfunkunternehmens VoiceStream verschwiegen. In Deutschland wurde die Klage abgewiesen. In den USA dagegen kam es zu einem Vergleich. Die Telekom zahlte 120 Mio. $ an die US-Anleger.
(Quelle: Focus-money 18.11.2004, Handelsblatt 23.11.2004)