Bei der persönlichen D&O Haftpflichtversicherung können grundsätzlich alle Unternehmensrechtsformen (außer Limited) berücksichtigt werden:
Auswahlbeispiele:
- AG
- GmbH
- gGmbH
- GmbH & Co. KG
- KG
- OHG
- KGaA
- Stiftungen
- eingetragene Vereine
- eingetragene Genossenschaften (e.G.)
- Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Verbände
- Kammern
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