Nein, der Versicherer verzichtet auf sein Kündigungsrecht bei Insolvenz. Es besteht voller Schutz im Insolvenzfall. Sofern der Versicherer eine reguläre Kündigung zum Versicherungsablauf nicht vornimmt, besteht die persönliche D&O- Entscheiderhaftpflicht unverändert, auch im Insolvenzfall, fort.
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