Welche Möglichkeiten der Beitragszahlung gibt es bei der persönlichen D&O?

Die Begleichung des Beitrags für die persönliche D&O Entscheiderhaftpflicht kann

  • im Lastschriftverfahren (Bankeinzug durch den Versicherer) oder 
  • per Rechnung (manuelle Überweisung durch Sie) erfolgen.


Sie haben die Möglichkeit bei der Antragstellung die Vertragslaufzeit und somit auch die Fälligkeit der Versicherungsbeiträgeindividuell festzulegen

  • auf den 01.01. eines jeden Jahres (Versicherungsjahr = Kalenderjahr) oder 
  • im Jahresrhythmus jeweils zum Termin des Versicherungsbeginns


Je nach Wahl der gewünschten Hauptfälligkeit wird im ersten Versicherungsjahr

  • nur ein anteiliger Versicherungsbeitrag bis zum Jahresende (Rumpfbeitrag bis zum 01.01.) oder
  • der komplette Jahresbeitrag für 12 Monate erhoben.

Die fälligen Versicherungsbeiträge können Sie bequem

  • jährlich (ohne Ratenzuschlag)
  • halbjährlich (Ratenzuschlag 3 %)
  • vierteljährlich (Ratenzuschlag 5 %) oder
  • monatlich (Ratenzuschlag 8 %)

bezahlen. 
Bei unterjähriger Zahlungsweise erhebt der Versicherer R+V Ratenzuschläge (siehe oben). 
Die Höhe des Ratenzuschlags wird im Antragsformular separat ausgewiesen. Bei monatlicher Zahlungsweise ist die Vereinbarung des Lastschriftverfahrens zwingend erforderlich. Wir empfehlen jährliche Zahlungsweise, da dann kein Ratenzuschlag anfällt!

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