Sublimit

Ein Sublimit ist eine abweichende Obergrenze einer Versicherungssumme innerhalb eines Versicherungsvertrages und wird i.d.R. auf die Versicherungssumme angerechnet und steht nicht zusätzlich zur Verfügung. Sublimite sind also Beschränkungen der vereinbarten Versicherungssumme bei besonderen Risikobereichen.

Ein Sublimit stellt also keine zusätzliche Versicherungssumme dar.

Ein Haftpflichtvertrag sollte keine Sublimite vorsehen. Sonst wird mit einer auf den ersten Blick hohen Versicherungssumme der Anschein erweckt, dass ein umfassender Versicherungsschutz besteht, im Schadenfall ist dann jedoch festzustellen, dass viele mitversicherte Nebenrisiken nur unzureichend abgedeckt sind (z.B. Gerichtskosten limitiert auf 10.000 €).

Die D&O Managerhaftpflicht bei KuV24-manager.de verzichtet weitgehend auf Sublimite.

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