Die bestandserhaltende Nachhaftung ist bei einem Versicherungswechsel von Bedeutung. Bei einer bestandserhaltenden Nachhaftungsklausel endet die Nachmeldefrist bei der alten D&O-Versicherung mit Beginn dieser neuen Versicherung in dem Umfang, in dem die neue D&O-Versicherung Deckung (=Versicherungsschutz) gewährt. Die Nachhaftungsklausel ist nicht zu verwechseln mit der Nachmeldefrist!
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