Kündigungsverzichtsklausel

Im Leistungsfall (Schadenregulierung) verzichtet die Versicherungsgesellschaft auf eine sofortige Vertragskündigung und kann die D&O Managerhaftpflicht erst zum regulären Vertragsablauf kündigen.

Die Kündigungsverzichtsklausel ermöglicht bei drohender Vertragskündigung dem versicherten Unternehmen in aller Ruhe einen Anschlussvertrag bei einem neuen Versicherer zu suchen.

Bei Versicherungen, bei denen die Kündigungsverzichtsklausel keine Anwendung findet, haben gemäß Versicherungsvertragsgesetz  (§ 111 VVG) beide Vertragsparteien die Möglichkeit nach einem Schadenfall eine Vertragskündigung auszusprechen.

Zurück zum Glossar