Gesamtschuldnerische Haftung bedeutet, dass mehrere Geschäftsführer für den selben Schaden gemeinsam verantwortlich sind. Die gesamtschuldnerische Haftung wird auch als solidarische Haftung bezeichnet.
Damit ergeben sich mehrere Auswirkungen:
- Gesamtverantwortungsprinzip (nach dem Motto "alle für einen"), d.h. das Gesamtverantwortungsprinzip greift auch für die Aufsichtsfunktionen (Kontrollversagen).
- Keine Bedeutung von Ressortverantwortlichkeiten.
- Der Gläubiger kann die Leistung komplett oder teilweise bei den Schuldnern einfordern.
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