Die dienstvertraglichen Gehaltsansprüche der versicherten Person werden aufgrund behaupteter Ansprüche durch das Unternehmen aufgerechnet. Die Versicherungsgesellschaft erbringt für einen bestimmten Zeitraum bis zu einem vereinbarten Sublimit die monatlichen Zahlungen für das Organ (Gehaltszahlungsersatzfunktion) im Rahmen der bestehenden D&O-Haftpflichtversicherung.
Bei der Firmen-D&O ist hier die Leistungspflicht mit einem hohen Sublimit und einer maximalen Zahlungsdauer von 12 Monaten begrenzt!
Bei der persönlichen D&O übernimmt der Versicherer die Kosten der Abwehr des Anspruchs bzw. die Kosten für den Aktivprozess, in welchem die Berechtigung der Forderungen überprüft wird. Zusätzlich gilt für die Gehaltsfortzahlung der monatlich Nettofestvergütung eine Begrenzung auf 20 % der vereinbarten Versicherungssumme, maximal aber € 250.000,--.
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