Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Organe juristischer Personen wird in Deutschland auch als D&O-Versicherung bezeichnet, wobei diese Bezeichnung aus dem Amerikanischen kommt.
Die Abkürzung "D" steht dabei für Directors (sinngemäß Unternehmensorgane).
Die Abkürzung "O" steht dabei für Officers (sinngemäß leitende Angestellte).
D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung) wird auch als Organ-oder Manager-Haftpflichtversicherung bezeichnet.
Die D&O-Versicherung ist eine Haftpflichtversicherung. Es gelten somit die §§ 100 bis 124 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Zugleich ist die klassische D&O-Versicherung aber auch eine Versicherung für fremde Rechnung (siehe §§ 43 bis 48 VVG). Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist das Unternehmen, versichert aber ist die Haftpflicht der versicherten Personen für von dieser begangenen Pflichtverletzungen.
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