Bei dieser Klausel steht der Versicherungsanspruch aus der Versicherungsleistung dem Unternehmen als Versicherungsnehmer zu und nicht der versicherten Person.
Die versicherte Person wird im Rahmen von Außenhaftungsansprüchen durch das Unternehmen freigestellt. Ein vorhandener Schaden verlagert sich dann auf die Versicherungsnehmerin (das Unternehmen).
Die Freistellungsklausel ist im Versicherungskonzept von KuV24-manager.de bei der Firmen-D&O beitragsfrei berücksichtigt!