Erweiterter Vermögensschaden

Für die D&O-Versicherung beschränkt sich üblicherweise der Versicherungsschutz nur auf Vermögensschäden. Sind zusätzlich Vermögensschäden, die aus einem Personen- oder Sachschaden folgen, mitversichert, so spricht man von erweiterten Vermögensschäden. 

Entschädigungen bei psychischen Beeinträchtigungen (mental anguish oder emotional distress) von Arbeitnehmern durch Verletzung von Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) oder vergleichbarer (ausländischer) Rechtsvorschriften subsumieren einige Versicherungsgesellschaften auch als Vermögensschäden.

Für die D&O Managerhaftpflicht von KuV24-manager.de gilt der erweiterte Vermögensschadensbegriff. Ebenfalls sind Entschädigungen bei psychischen Beeinträchtigungen mitversichert.

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