D&O Versicherungsbedingungen und rechtliche Hinweise

Grundlage des Versicherungsvertrags sind

  • der Online-Antrag
  • die gesetzlichen Bestimmungen
  • die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen
  • die KuV24-manager-Datenschutzrichtlinien und
  • die KuV24-manager-Nutzungsbestimmungen

Versicherungsbedingungen

Logo des Versicherers Hiscox

In den Allgemeinen Vermögensschaden-Bedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Unternehmensleitern (D&O Managerhaftpflicht) der Hiscox  sind "Schwarz auf Weiß" - und ohne Kleingedrucktes - der Versicherungsumfang und die Vertragsbedingungen geregelt - transparent, klar und fair.

HISCOX D&O-Versicherungsbedingungen 09/2021

Produktinformationsblatt

Das seit 01. Juli 2008 gesetzlich vorgeschriebene Produktinformationsblatt dient dazu, den Kunden über die wichtigsten Punkte seines Versicherungsvertrages im Voraus zu informieren und muss folgende Informationen enthalten:

  • Angaben zur Art der Versicherung
  • Eine Beschreibung versicherten Risikos und der ausgeschlossenen Risiken
  • Angaben zur Versicherungsbeitrag und Zahlungsweise
  • Leistungsausschlüsse
  • Obliegenheiten
  • Beginn und Ende des Vertrages
  • Kündigungsmöglichkeiten

Mit dem Produktinformationsblatt sind die wesentlichen Produktinformationen kurz und übersichtlich für Sie gestaltet.

HISCOX D&O Produktinformationsblatt

Mitteilung des Versicherers

Nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) muss der Versicherer Sie vor Vertragsabschluss ausdrücklich auf Ihre so genannten "vorvertraglichen Anzeigepflichten" hinweisen, um im Fall einer Anzeigepflichtverletzung seine Rechte geltend machen zu könnenFür Sie ist wichtig, die "Spielregeln" zu kennen.

HISCOX D&O Mitteilung § 19 Abs. 5 VVG

Informationspflicht des Versicherers

Gemäß der Verordnung zu den Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV) muss das Versicherungsunternehmen eine Reihe von formalen Angaben über sein Unternehmen und Informationen für den Geschäftsverkehr mit ihm machen sowie Name und Anschrift der für ihn zuständigen Aufsichtsbehörde mit Hinweis auf die Beschwerdemöglichkeit bekanntgebenDies ist nicht unterhaltsam, aber gesetzeskonform!

HISCOX D&O Informationspflichten

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