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- Startup-D&O
- Spezielle FAQ für Start-ups
- Die Insolvenzausschlussklausel besagt, dass auftretende Schäden im Zusammenhang mit einer Insolvenz vom D&O-Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.
- Dieser Leistungsausschluss ist eine erhebliche Verschlechterung Ihrer Rechtsposition! Ein Versicherungsabschluss, wo so eine Klausel Vertragsbestandteil ist, empfehlen wir nicht.
- Die uneingeschränkte Mitversicherung des Insolvenzrisikos ist gerade für junge Unternehmen von besonderer Wichtigkeit
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