Unternehmerische Entscheidungen die das Leitungsorgan trifft, muss stets auf der Basis von hinreichender Sachkunde getroffen werden, um die gesetzlichen Vorgaben (siehe hierzu auch § 43 GmbHG) zu erfüllen.
Kann der Geschäftsführer oder der Vorstand dies nicht selber entscheiden, da ihm die erforderliche Sachkunde fehlt, gehört es zu den wichtigsten Pflichten, dann fachkundigen Rat und die notwendige Expertise einzuholen.