Die Firmen-D&O-Versicherung ist eine Haftpflichtversicherung. Es gelten somit die §§ 100 bis 124 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG).
Die Firmen D&O-Versicherung kann auch Ihrer Art nach zu den Berufshaftpflichtversicherungen für die Organe und Manager im Unternehmen gezählt werden.
Zugleich ist die klassische Firmen-D&O-Versicherung aber auch eine Versicherung für fremde Rechnung (siehe §§ 43 bis 48 VVG). Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist das Unternehmen, versichert aber ist die Haftpflicht der versicherten Personen für von diesen begangenen Pflichtverletzungen. Für die mitversicherten Personen soll verhindert werden, dass das private Vermögen zum Ausgleich von Schadenersatzforderungen herangezogen wird.
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