Ein Sublimit ist eine abweichende Obergrenze einer Versicherungssumme innerhalb eines Versicherungsvertrages.
Sublimite sind Unterversicherungssummen für bestimmte beitragsfrei mitversicherte Teilrisiken (Abwehrkostenzusatzlimit, Gehaltsfortzahlung, Reputationsschäden, etc.).
Sublimite werden auf die Versicherungssumme angerechnet und stehen nicht zusätzlich zur Versicherungssumme zur Verfügung.
Ein D&O Managerhaftpflichtvertrag sollte möglichst keine Sublimite vorsehen. Sonst wird mit einer auf den ersten Blick hohen Versicherungssumme der Anschein erweckt, dass ein umfassender Versicherungsschutz besteht, im Schadenfall ist dann jedoch festzustellen, dass viele wichtige mitversicherte Nebenrisiken nur unzureichend abgedeckt sind (z.B. Reputationsschäden limitiert auf € 50.000,00).
Bei allen KuV24-manager Versicherungsvarianten wird weitgehend auf die Berücksichtigung von Sublimiten verzichtet.
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