Gemäß Versicherungsvertragsgesetz § 19 VVG und den Versicherungsbedingungen sind Sie verpflichtet, die im Online-Antrag gestellten Fragen richtig und vollständig zu beantworten. Dies ist für den Versicherer erforderlich, um Ihr Versicherungsrisiko einschätzen zu können.
Der Versicherer kann zum Rücktritt berechtigt und im Leistungsfall ganz oder teilweise leistungsfrei sein, wenn z.B. unrichtige oder unvollständige Antworten im Online-Antrag gegeben wurden, die Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben. Man spricht hierbei von einer „Obliegenheitsverletzung", wenn gefahrerhebliche Umstände im Antrag nicht angezeigt werden. Auch für mitversicherte Personen gelten die Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers und die Rechtsfolgen ihrer Verletzung entsprechend.
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