Grundsätzlich steht die vereinbarte Versicherungssumme, die im Versicherungsschein ausgewiesen ist, je Schadenfall als Höchstbetrag aller Leistungen zur Verfügung. Je nach gewählter Variante kann dies eine 1-fache Maximierung mit einem Beitragsnachlass von 15 % oder eine 2-fache Maximierung sein.
Dabei werden Abwehrkosten, z.B. in Form von Anwaltskosten, Zinsen, Vorschüsse und sonstige Aufwendungen die auf Veranlassung des Versicherers entstehen nicht auf die Versicherungssumme angerechnet.
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